Psychotherapeutische Sprechstunde (1 bis 3 Sitzungen) und Probatorik (2 bis 4 Sitzungen) gehören zum Leistungskatalog nach Psychotherapie-Richtlinie und sind vor Beginn einer Psychotherapie obligat.
Psychotherapeutische Sprechstunde (1 bis 3 Sitzungen) und Probatorik (2 bis 4 Sitzungen) gehören zum Leistungskatalog nach Psychotherapie-Richtlinie und sind vor Beginn einer Psychotherapie obligat.